- Gliedsteuer
- ⇡ mehrgliedrige Steuer.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Aufsichtsratsteuer — Aufsichtsratsteuer, eine Steuer auf Vergütungen für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied; wird als Gliedsteuer zur Einkommensteuer im Quellenabzugsverfahren einbehalten. Im deutschen Steuerrecht wird die Aufsichtsratsteuer seit 1957 nur bei… … Universal-Lexikon
mehrgliedrige Steuer — 1. Begriff: Die Gliederung eines ökonomischen Vorgangs (z.B. Einkommensentstehung) und die darauf aufbauende (Einkommens )Steuer aus erhebungstechnischen Gründen in mehrere selbstständige Steuern. Lediglich eine (evtl. aus steuertechnischen… … Lexikon der Economics
Einkommensteuer — I. Rechtsquellen:Einkommensteuergesetz 2002 (EStG 2002) i.d.F. vom 19.10.2002 und Einkommensteuer DurchführungsVO 2000 (EStDV 2000) i.d.F. vom 10.5.2000, jeweils mit zahlreichen späteren Änderungen. II. Ertragshoheit:Die E. ist eine… … Lexikon der Economics
Körperschaftsteuer — I. Charakterisierung:Erstmals erging 1920 im Rahmen der Erzbergerschen Finanzreform ein Körperschaftsteuergesetz. Zweck der K. ist die Besteuerung des ⇡ zu versteuernden Einkommens der Kapitalgesellschaften oder anderer juristischer Personen oder … Lexikon der Economics