Gliedsteuer

Gliedsteuer
mehrgliedrige Steuer.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • mehrgliedrige Steuer — 1. Begriff: Die Gliederung eines ökonomischen Vorgangs (z.B. Einkommensentstehung) und die darauf aufbauende (Einkommens )Steuer aus erhebungstechnischen Gründen in mehrere selbstständige Steuern. Lediglich eine (evtl. aus steuertechnischen… …   Lexikon der Economics

  • Einkommensteuer — I. Rechtsquellen:Einkommensteuergesetz 2002 (EStG 2002) i.d.F. vom 19.10.2002 und Einkommensteuer DurchführungsVO 2000 (EStDV 2000) i.d.F. vom 10.5.2000, jeweils mit zahlreichen späteren Änderungen. II. Ertragshoheit:Die E. ist eine… …   Lexikon der Economics

  • Körperschaftsteuer — I. Charakterisierung:Erstmals erging 1920 im Rahmen der Erzbergerschen Finanzreform ein Körperschaftsteuergesetz. Zweck der K. ist die Besteuerung des ⇡ zu versteuernden Einkommens der Kapitalgesellschaften oder anderer juristischer Personen oder …   Lexikon der Economics

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